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Festival Infos

Allgemeine Infos

Einlasszeiten

Der Veranstaltungseinlass zum Konzertgelände ist am Freitag um 14:00 Uhr, am Samstag um 12:00 Uhr.

Bändchenausgabe

Die Bändchenausgabe erfolgt im Check-In Zelt unterhalb der Rodelbahn.

Abendkasse / Tageskasse

Die Abendkasse findet ihr direkt neben dem Haupteingang. Die Tageskasse öffnet am Donnerstag ab 12:00 und am Freitag und Samstag jeweils um 09:00 Uhr. Achtung: An der Tageskasse wird NUR Bargeld angenommen.

Rollstuhlfahrer

Rollstuhlfahrer parken auf dem einem ausgewiesenen Parkplatz, bitte Behinderten-Ausweis und Ticket vorzeigen. Rollstuhlfahrer und Begleitung begeben sich zum Kassenhäuschen/Info Schalter am Bühneneingang (bitte Beschilderung folgen) neben dem Haupteingang. Die Sicherheitskraft gewährt euch über diesen ebenen Weg gerne Einlass. Die Stellplätze befinden sich in Bühnennähe, die Sicht ist sehr gut und keinesfalls eingeschränkt. Dem Sicherheitspersonal ist Folge zu leisten!

Sanitäre Anlagen

Toiletten findet ihr am Haupteingang zum Konzertgelände und direkt neben der Bühne, dort befinden sich auch die Behinderten WC.

Gastro - Speisen & Getränke

Original Panorama-Terrassen Loreley Freilichtbühne
ganztägig Speisen und Getränke
Öfffnungszeiten: 11:30 Uhr bis Open end.

Außerdem gibt es verschiedene Stationen auf dem Konzertgelände.

Mitgebrachte Speisen sind auf dem Festivalgelände nicht erlaubt! Alkoholfreie Getränke können bis zu einer Größenordnung von 0,5L (ein halber Liter) Inhalt pro Tag ausschließlich in original verschlossenen TETRA-PAK-Verpackungen mit auf das Festivalgelände mitgenommen werden. Glas- und Dosenbehältnisse sind nicht zulässig und werden am Eingang abgewiesen.

Festival AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR In Extremo 20 wahre Jahre

1. Veranstalter:

ART.EMIS Entertainment GmbH, Wendensteig 101, D-14476 Potsdam, Tel: +49 (0) 33201 – 45 838, Fax: +49 (0) 33201 – 45 839 e-Mail: office(at)art-emis.com. Geschäftsführung: Ulrich Lautenschläger – Handelsregister: 25001P des Amtsgerichts Potsdam

2. Geltung der AGB

Die Veranstaltung „In Extremo 20 wahre Jahre“ findet auf der Loreley Freilichtbühne und auf dem ausgewiesenen Festivalgelände im Kreis Bad Ems in Rheinland-Pfalz statt.

Das Festivalgelände umfasst alle Campingflächen, Eventflächen, Parkflächen und das gesamte Gelände der Loreley Freilichtbühne. Dies AGB´s gelten auf dem gesamten Festivalgelände.

Die AGB´s gelten zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte („Besucher“) und der Veranstalterin, der ART.EMIS Entertainment GmbH („Veranstalter“). Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung.

Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB sowie die Park- und Campingordnung an.

3.Weiterverkaufsverbot; Vertragsstrafe

Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten grundsätzlich zu, es sei denn gegen den Dritten besteht ein Hausverbot

das Besuchsrecht wird zu einem höheren Preis übertragen als für den Nennpreis der Eintritts-karte bzw. es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf

der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet.

bei Veräußerung zu Zwecken von Werbung, im Rahmen nicht autorisierter Reisepakete, Bonuszugaben oder im Rahmen von Gewinnspielen

Jeder Besucher, der Eintrittskarten unter Verstoß gegen vorstehende Zustimmungsvoraussetzungen weitergibt, zahlt dem Veranstalter eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 EUR je vertragswidrig angebotener Eintrittskarte bzw. angebotenem Besuchsrecht. Bei einem Verstoß gegen vorstehendes Verbot ist der Veranstalter berechtigt, das Besuchsrecht zu entziehen, bzw. die Eintrittskarte einzuziehen.

5. Campen

Inhaber eines Festival-Tickets inklusive Campen sind berechtigt ab dem 3.09.2015 ab 14:00 Uhr das ausgewiesene Camping-Area für Zelte bzw. für Wohnmobile zu betreten und ihr Zelt aufzubauen.

Es ist nicht möglich, mit dem Auto den Campingplatz zu befahren!

Die Parkplätze für Camper befinden sich in unmittelbarer Nähe, direkt gegenüber der Campingwiese damit keine weiten Distanzen gelaufen werden müssen. Tagesparker parken in Bornich und werden dann mit einem Shuttle zum Festivalgelände gebracht. Tagesparker parken in Bornich und werden dann mit einem Shuttle zum Festivalgelände gebracht.

Das Campingticket gilt ab Donnerstag, 03.09., 14:00h; früh anreisende Besucher können dann bereits ihr Zelt aufbauen und das Gelände erkunden. Die Abreise nach dem Festival erfolgt bis Sonntag, 06.09., 12:00h. Camping ist nur in den hierfür vorgesehenen Flächen erlaubt und Campingtickets werden überprüft. Wildcamping ist strikt untersagt!

6. Wohnmobile

Wohnmobile u.ä. sind erlaubt, haben allerdings einen eigenen Stellplatz und werden nicht mit Strom versorgt.

7. Essen & Trinken auf der Campingwiese

Besucher können zur Selbstverpflegung Essen und Trinken mit auf die Campingwiese bringen. Das Mitbringen von Glas ist verboten!! Gaskocher sollten vor Abreise noch einmal überprüft werden. Absolute Vorsicht beim Umgang selbst ist geboten. Mit defektem Material gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch die anderen Festivalbesucher. Auf gar keinen Fall sollte in einem Zelt gekocht werden, sondern immer im Freien. Offenes Feuer ist auf dem gesamten Camping- und Festivalgelände verboten!

Eine gültige Eintrittskarte berechtigt in den jeweils ausgewiesenen und geöffneten Bereichen auf dem Eventgelände ab dem 3.09.2015, 14:00 Uhr (Camping). Auf dem gesamten Festivalgelände gilt die StVO.

Der Veranstalter informiert ausführlich über Anreise, Campingbeginn, Ausweichmöglichkeiten etc. im Festival ABC, das im Internet unter www.freilichtbuehne-loreley.de abrufbar ist. Generell ist die Park- und Campingordnung einzuhalten.

6. Einlasskontrolle

Der Zutritt zum Festivalgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder unversehrtem Festival-bändchen (auch Wristband genannt) möglich. Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen, die auf dem Festivalgelände gegen das Bändchen eingetauscht wird. Besuchern, die das Festivalgelände verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes Festivalbändchen um das Handgelenk tragen. Unverschlossene oder versehrte Bändchen verlieren ihre Gültigkeit.

Beim Zutritt zum Festivalgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, insbesondere beim Betreten des Infields und sämtlichen Zelten & Bühnen, sowie des Mittelaltermarktes eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen gem. Ziff. 7, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

7. Verbotene Gegenstände

Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten;

Glasflaschen jeder Art, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Shirts von rechten Bands, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art (z. B. Metalbibel), einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.

ohne vorherige schriftliche Genehmigung Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen.

Auf dem Veranstaltungsgelände, insbesondere dem Bühnengelände, in sämtlichen Zelten, auf Bühnen sowie dem Mittelaltermarkt, sind zudem nicht erlaubt: Jegliche Form von Glasbehältern (auch Parfümflaschen), Camelbags, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Trinkhörner, Dosen (auch Haarspray, Deo etc.), CS-Gas, Pfefferspray, Nietenarmbänder, Nietenhalsbänder und Gürtel mit hochstehenden oder angespitzten Nieten oder Nieten mit einer Länge von mehr als 1,5 cm, Ketten, Fahnenstangen, Stöcke, Patronengürtel und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse.

Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.

8. Hausrecht; Verhaltensregeln; Fotografieren und Filmen

Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf dem Festivalgelände gilt die Haus- bzw. Festivalgeländeordnung sowie die Park- und Campingordnung des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.

Besuchern ist es untersagt, auf dem Festivalgelände:
- verbotene Gegenstände (Ziff. 7) mitzuführen,
- körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,
- Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,
- die “Wall of Death“ oder den „Circle Pit“ auszuüben,
- außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
- bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,
- ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, eines Unternehmens oder einer Marke, sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Festivalgelände grundsätzlich untersagt,
- Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind, und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern.

Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.

Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gem. Ziff. 6, 7 und 8 verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher auf dem In Extremo 20 wahre Jahre eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.

Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

9. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen

Wird das In Extremo 20 wahre Jahre abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr.

Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das In Extremo 20 wahre Jahre sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des In Extremo 20 wahre Jahre aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

Ein Festivalticket berechtigt zum Besuch des Mittelaltermarktes. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows, Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich auf www.freilichtbuehne-loreley.de bekannt geben.

10. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke

Dem Besucher ist bewusst, dass bei Veranstaltungen auf der Loreley Freilichtbühne, insbesondere vor den Bühnen eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.

11. Jugendschutz

Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

Kinder und Jugendliche im Alter von 6-14 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).

Jugendliche im Alter von 16 und einschließlich 17 Jahren, d.h. unter 18 Jahren dürfen sich nach 24.00 Uhr nur noch auf dem Campinggelände aufhalten. Entsprechende Einschränkungen bestehen für alle Kinder und Jugendlichen.

Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.

12. Haftungsbeschränkung

Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. An-sprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.

Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen bzw. dem Campinggelände geschieht auf eigene Gefahr.

13. Recht am eigenen Bild

Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung des In Extremo 20 wahre Jahre, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

14. Anwendbares Recht; Sonstiges

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.

Vor den Hauptbühnen des Festivalgeländes ist ausreichend Platz für alle Besucher der Veranstaltung. Es versteht sich aber von selbst, dass die räumliche Kapazität vor allen übrigen Bühnen begrenzt ist und der Veranstalter den Zugang zu einer Nebenbühne sperren kann, wenn die Kapazität erschöpft ist. Rechtzeitiges Erscheinen wird daher dringend empfohlen. Den Weisungen des Ordnerpersonals ist Folge zu leisten.