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Camping

Allgemeine Infos

Öffnungszeiten

Die Anreise erfolgt frühestens am Do, den 03.09.2015 ab 14:00 Uhr. Die Abreise muss mit Abbruch des Zeltes spätestens am Sonntag, 06.09.2015 bis 12.00 Uhr stattfinden.

Achtung: Auf den Tickets wird 17 Uhr als Öffnungszeit angegeben. Diese Angabe ist falsch! Der Campingplatz ist ab 14 Uhr geöffnet.

Parken

Bitte folgt den Einweisungen durch das Personal, welche den besten Überblick über die Verfügbarkeiten der Parkflächen haben. Die Parkflächen sind frühzeitig ausgeschildert. Heißt also einfach den Einweisungen des Personals folgen und Auto abstellen. Es ist nicht möglich, mit dem Auto den Campingplatz zu befahren!

Wohnmobile

Wohnmobile u.ä. sind erlaubt, haben allerdings einen eigenen Stellplatz / (Einweisung durch das Personal) und werden nicht mit Strom versorgt.

Die Anzahl der Stellflächen ist aus Platzgründen begrenzt, daher werden die Wohnmobiltickets ausschließlich über den In Extremo Shop erhältlich sein.

- Es gibt keinen Strom- und Wasseranschluss
- Es gibt kein Abwasseranschluss
- Vorzelte, Pavillions und sonstige Anbauten werden nicht geduldet

Müllpfand

Pro Camper (NICHT pro Zelt) werden 10,00 € bei Ankunft erhoben und ihr bekommt im Gegenzug einen Müllbeutel + Pfandmarke. Die Rückgabe der gefüllten Müllbeutel (Müllbeutel müssen zu 3⁄4 gefüllt sein) erfolgt am Sonntag von 08:00 - 12:00 Uhr an ausgewiesenen Sammelstellen und dann erhaltet ihr eure 10,00 € Pfand zurück.

Einkaufen

- In der Rheinstraße 2 in Sankt Goarshausen befinden sich Möglichkeiten um früh genug Geld abzuheben. - REWE Supermarkt in St. Goarshausen
- Apotheken, Bäckereien in St. Goarshausen
- Optimum, 56357 Miehlen (Outdoor/Camping Bedarf)
- Baumarkt Steeg, 56355 Nastätten

Sanitäre Anlagen

Auf dem Campinggelände, zwischen den beiden Höfen, befinden sich ausgeschilderte Duschcontainer und Toiletten.

Mein Zelt steht schon!

Wollt Ihr die Anreise zum 20 Wahre Jahre Festival ganz entspannt gestalten? Ganz ohne Hetzerei und Zeitdruck, mit wenig Gepäck und Schlepperei? Wollt Ihr am 20 Wahre Jahre Festival teilnehmen und zelten, obwohl Ihr keine eigene Campingausrüstung besitzt? Der Service von mein-zelt-steht-schon macht es möglich! Ihr bucht vor dem Festival in aller Ruhe ein Zelt nebst Zubehör, welches für Euch vor Ort aufgebaut wird. Ihr müsst nur noch einziehen!

Camping AGBs

Zeltplatzordnung

Verbindliche Richtlinien zur Benutzung des Zeltplatzes

Veranstaltung: In Extremo “20 Wahre Jahre – Das Jubiläumsfestival” Veranstaltungsdatum: 04.+ 05.09.2015
Veranstalter: ART.EMIS Entertainment GmbH

(1)  ACHTUNG: Die Campingfläche wird nur für Festivalbesucher mit gültigem Festivalticket und Campingzusatzticket (bzw. mit dem entsprechend ausgewiesenen Bändchen) ausgelegt. Das Betreten und Campen ohne die zuvor genannten Voraussetzungen ist nicht gestattet. Die Gebühren für vorher „versehentlich“ erworbene Campingtickets werden nicht zurückerstattet.

(2)  Bei Minderjährigen muss eine schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.

(3)  Das gesamte Loreley-Plateau und somit auch der Zeltplatz gehören zum UNESCO Welterbe und liegen in einem Landschaftsschutzgebiet.

(4)  Die Anreise erfolgt frühestens am Do, den 03.09.2015 ab 14:00 Uhr. Die Abreise muss mit Abbruch des Zeltes spätestens am Sonntag, 06.09.2015 bis 12.00 Uhr stattfinden.

(5)  Das Zelten ist ausdrücklich nur auf den als Zeltplatz ausgewiesenen Flächen erlaubt. Jedem Zeltplatzbenutzer wird bei der Anreise ein entsprechender Bereich auf dem Gelände zugewiesen. Den Anordnungen der Platzaufsicht ist dabei unbedingt Folge zu leisten. 
Der Benutzer hat sein Zelt so aufzubauen, dass eine Behinderung anderer Benutzer ausgeschlossen und eine Zufahrt zu den sanitären Anlagen jederzeit möglich ist.

(6)  Der Aufbau von Pavillonzelten und Fest- und Partyzelten ist nicht gestattet!

(7)  Auf dem Platz, seinen Zuwegen und in seiner unmittelbaren Umgebung muss mit Rücksicht auf die übrigen Benutzer besondere Ordnung und Reinlichkeit herrschen.

(8)  Es ist nicht gestattet offenes Feuer zu entfachen. Aus Sicherheitsgründen ist auch das Grillen auf dem Zeltplatz verboten!

(9) Das Mitbringen von Stromerzeugern, pyrotechnischen Gegenständen, Tieren, Waffen aller Art, Aggregate, festes Mobiliar, Trockeneis ist verboten!

(10) Hunde können auf dem Zeltplatz nicht mitgeführt werden.

(11) Mit dem Veranstalter ist kein Verwahr- oder Bewachungsauftrag abgeschlossen. Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Campinggebühr ist lediglich ein Entgelt für den Platz, auf dem das Zelt abgestellt und aufgebaut werden kann.

(12) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Besucher oder sonstige Dritte entstehen.

(13)  Wir bemühen uns, die Schönheit des Geländes zu erhalten und sind dabei auch auf die Hilfe der Festivalbesucher angewiesen. Daher sammeln wir – wie bei zahlreichen Festivals üblich – bei Ankunft der Camper einen Müllpfand ein. Das heißt: pro Camper (NICHT pro Zelt) werden 10,00€ bei Ankunft erhoben und ihr bekommt im Gegenzug einen Müllbeutel. Diesen gebt ihr am Sonntag, dem 06.09.2015 von 08.00 – 12.00 Uhr an den ausgewiesenen Sammelstellen wieder ab und erhaltet dann eure 10,00€ Pfand zurück. Der Müllbeutel muss mindestens zu 3⁄4 gefüllt sein, sonst erhaltet ihr das Pfand nicht zurück. Wir sind dankbar für eure Unterstützung!

(14)  Der Campingplatz ist nach der Benutzung in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen. Beschädigungen sind durch den Mieter oder auf dessen Kosten zu beseitigen. Kommt der Benutzer dieser Pflicht nicht nach, so kann der Veranstalter die Schäden auf Kosten des Benutzers beheben oder durch Dritte auf Kosten des Benutzers beheben lassen.

(15)  Der Handel mit Lebens- und Genussmitteln (kein Non-Food) auf dem Zeltplatz ist ausschließlich dem Veranstalter vorbehalten. Der Handel mit Waren (einschließlich Lebens- und Genussmittel) aller Art ist auf dem Zeltplatz streng verboten. Das Mitführen von Lebensmitteln und Getränken zum privaten Verzehr ist auf dem Zeltplatz ohne Mengeneinschränkung gestattet. Das Mitführen von Glas ist nicht gestattet.

(16)  Beim Genuss von alkoholischen Getränken, sowie Rauchen in der Öffentlichkeit, sind die Vorschriften und Beschränkungen des Jugendschutzgesetzes unbedingt zu beachten.

(17)  Das Mitführen und der Genuss von illegalen Drogen ist auf dem gesamten Campinggelände strengstens verboten!

(18)  Den Anweisungen des Sicherheitspersonals, Ordnern und/oder Mitarbeitern des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.
Bei Missachtung und Zuwiderhandlung gegen diese Zeltplatzordnung/Benutzungsordnung oder Anweisungen der vorgenannten Personen erfolgt ein Verweis vom Campinggelände. 
Bei einem Verweis vom Campinggelände ist eine Erstattung der Campinggebühren ausge- schlossen, ebenso die Erstattung bzw. Geltendmachung weiterer Kosten gegen den Veranstalter.

Mit Betreten und/oder Nutzung des Campinggeländes gilt diese Zeltplatzordnung als verbindlich anerkannt.

Loreley / St. Goarshausen im Oktober 2014 Irrtum und Änderungen vorbehalten